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Mediation |
Mediation ist ein staatlich anerkanntes, aussergerichtliches Verfahren zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Mit Hilfe eines neutralen Vermittlers erarbeiten Sie und Ihr Konfliktpartner selbst und eigenverantwortlich einvernehmliche und beiden Seiten gerecht werdende Regelungen. Mediation ist nur möglich, wenn Sie Ihre eigenen Interessen geltend machen aber auch die des anderen gelten lassen und Offenheit und Fairness angestrebt wird. |
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Mediator/in |
Die Mediatorin vermittelt. Sie hilft ihnen dabei, in ein sachliches Gespräch zu kommen, in welchem jeder das ihm Wichtige sagen kann. Sie unterstützt Sie in Ihrem Bemühen, die eigenen Interessen zu erkennen, sie zu äußern und die des anderen zu verstehen und so den individuell bestmöglichen Ausgleich zu finden. Die Mediatorin ist dafür verantwortlich, dass die getroffenen Regelungen klar und rechtlich wirksam und durchsetzbar in einem Vertrag formuliert werden. |